Um eine Akonto- / Abschlagsrechnungen schreiben zu können wird vorausgesetzt, dass Ihr zu Grunde liegendes Angebot in eine Auftragsbestätigung umgewandelt worden ist. Sie sind nicht verpflichtet die Angebotsbestätigung an den Kunden zu versenden, jedoch ist aus funktioneller Sicht der Prozess nötig, um die Akonto- / Abschlagsrechnungen "freizuschalten".
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